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   BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06   

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https://dejure.org/2006,5606
BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06 (https://dejure.org/2006,5606)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06 (https://dejure.org/2006,5606)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 (https://dejure.org/2006,5606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwerfung eines Befangenheitsantrages unter Mitwirkung der abgelehnten Richter; Voraussetzungen für eine verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit einer Zwischenentscheidung; Einfluss der Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels auf den ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; ZPO § 45 Abs. 1
    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 449
  • NJW-RR 2007, 409
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen und daher als Zwischenentscheidungen selbständig angreifbar sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ).

    Voraussetzung ist jedoch, dass sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 ).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    a) Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ).

    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen und daher als Zwischenentscheidungen selbständig angreifbar sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 24, 56 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Eine solche Beschwerdemöglichkeit war nach der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht nämlich offensichtlich nicht gegeben (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 294).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 26 a StPO entwickelten Grundsätze entfalten insoweit entsprechende Geltung (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. Juni 2005, 2 BvR 625/01 u.a., NJW 2005, S. 3410 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2005, 2 BvR 497/03, NVwZ 2005, S. 1304 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24. Februar 2006, 2 BvR 836/04, NJW 2006, S. 3129 ).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Der entgegenstehenden früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1964, S. 658; BGHZ 95, 302 ) ist insoweit durch die Neuregelung des Beschwerderechts und des Instanzenzugs die Grundlage entzogen worden.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Der Beschwerdeführer könnte dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO) eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG als Zulassungsgrund (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) geltend machen und auf diese Weise die Zulassung der Revision erreichen (vgl. BGHZ 154, 288 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Als offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel war es nicht geeignet, den Lauf (und Ablauf) der Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
    Als offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel war es nicht geeignet, den Lauf (und Ablauf) der Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 91, 93 ).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BGH, 08.01.1964 - VIII ZR 123/62

    Anordnung eines Auslagenvorschusses bei Ladung des Sachverständigen zur

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    a) Wie die Revisionserwiderung mit Recht geltend macht, schließt § 557 Abs. 2 ZPO eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306 [zu § 548 ZPO aF]; ebenso BSG, NZS, 2008, 331, 332; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN; aA, aber von der vorgenannten Entscheidung überholt: BVerfG, NJW-RR 2007, 409).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, NJW-RR 2007, S. 409).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2006 (1 BvR 2719/06).

    Dort wurde zwar davon ausgegangen, dass die Frage der Befangenheit zunächst im fachgerichtlichen Rechtszug mit der Anfechtung der Endentscheidung des Berufungsgerichts einer Inzidentkontrolle durch das Revisionsgericht zuzuführen sei (BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 27. November 2006 - 1 BvR 2719/06 -, NJW-RR 2007, S. 409 mit Bezugnahme auf: Vollkommer, NJW 2001, S. 1827 ; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 46 Rn. 14a; Heinrich, in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 46 Rn. 4).

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